72-Jähriger wegen unerlaubter Herstellung von Krebsmittel vor Gericht

Ohne behördliche Genehmigung soll ein Molekularbiologe in Hamburg ein
Krebsmedikament in großer Menge hergestellt haben. Zahlreiche Ärzte
und Heilpraktiker kauften das Mittel zur Immuntherapie. Jetzt muss
sich der Produzent einem Strafprozess stellen.

Hamburg (dpa/lno) - Wegen Herstellung und Verkaufs eines nicht
zugelassenen Krebsmittels hat am Mittwoch ein Prozess gegen einen
Molekularbiologen vor dem Landgericht Hamburg begonnen. Die
Staatsanwältin warf dem 72-Jährigen vor, das Medikament GcMAF von
Januar 2014 bis Mai 2017 an Ärzte und Heilpraktiker in Deutschland,
Österreich, der Schweiz und anderen Ländern verkauft zu haben. Dabei
sei der Angeklagte weder als Arzt oder Apotheker zugelassen gewesen,
noch habe er eine Genehmigung für die Herstellung des Mittels in
seinem Labor gehabt (Az.: 624 KLs 8/19).

Die Besteller hätten jeweils ein Formular ausfüllen müssen, in dem
sie wahrheitswidrig angaben, das Medikament selbst hergestellt zu
haben. Auf diese Weise sollte das Arzneimittelgesetz umgangen werden.
Die Staatsanwaltschaft geht von 400 Lieferungen aus, durch die der
Angeklagte über 1,9 Millionen Euro eingenommen habe. Meist soll die
Firma aus Hamburg-Bahrenfeld Bestellungen von zehn Ampullen zum Preis
von gut 3400 Euro versandt haben. Wie aus der Auflistung der
Staatsanwältin hervorging, gab es offenbar eine Reihe von
Stammkunden.

Das Mittel GcMAF dürfe von Ärzten und Heilpraktikern individuell für

Patienten hergestellt und verabreicht werden, erklärte ein
Gerichtssprecher. Es werde zur Immuntherapie eingesetzt, darum sei
der Nachweis der Wirksamkeit schwierig. Für die Produktion des
Mittels zur intravenösen Gabe sei in jedem Fall eine Genehmigung
erforderlich. Ein Geschäftspartner des Angeklagten habe 2016 die
Behörden informiert.

Für das unerlaubte Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln droht dem
Angeklagten bei einem Schuldspruch bis zu einem Jahr Haft je Fall.
Bei Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne
Erlaubnis kann es eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geben.
Einige der angeklagten Fälle drohen zu verjähren. Darum werde gegen
den 72-Jährigen auch unter Corona-Bedingungen verhandelt, sagte der
Sprecher. Die Strafkammer hat vier weitere Termine bis zum 26. März
angesetzt.