.) Berufungsgericht im Brustimplantate-Skandal: TÜV trägt Verantwortung

Aix-en-Provence (dpa) - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate
des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) hat ein
Berufungsgericht die Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt.
Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence ist der Auffassung, dass die
Firma bei der Zertifizierung der PIP-Produktion ihre Pflichten
verletzt habe, hieß es in einer Mitteilung am Donnerstag. Damit
bestätigt das Gericht in Teilen eine Millionenstrafe.

Allerdings erklärte das Gericht 6205 Klagen für unzulässig, da anhand

der eingereichten Unterlagen nicht sichergestellt werden könne, dass
die Klägerinnen das vom TÜV zertifizierte Prothesenmodell trugen.
Weiteren 13 456 Klägerinnen sprach das Gericht 3000 Euro
Schadenersatz zu.

Damit bestätigte das Berufungsgericht in weiten Teilen Entscheidungen
des Handelsgerichts von Toulon aus dem Jahr 2017. Das Gericht hatte
damals den TÜV Rheinland zur Zahlung von etwa 60 Millionen Euro
Schadenersatz an rund 20 000 Klägerinnen verurteilt. Der TÜV
Rheinland musste den Frauen damals bereits vorläufig den
Schadenersatz zahlen.