Saarland beschließt im Lockdown Werbeverbot für bestimmte Produkte

Saarbrücken (dpa) - Das Saarland hat im Corona-Lockdown ein
Werbeverbot für Produkte verhängt, die nicht zum täglichen Bedarf
gehören. Es gelte mit der neuen Corona-Verordnung des Saarlandes ab
dem 22. Februar für alle Handelsbetriebe, die nach dem
Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr
Warensortiment anbieten könnten, teilte das saarländische
Gesundheitsministerium mit. Das Saarland ist das erste Bundesland,
das ein solches Werbeverbot beschlossen hat.

SB-Warenhäuser, Vollsortimentsgeschäfte, Discounter und Supermärkte
dürften weiter Mischsortimente anbieten und diese - auch in Form von
Aktionsangeboten - verkaufen. Aber: «Ein Bewerben über das
Betriebsgelände hinaus von Warenarten oder Sortimenten, die nicht zum
in der Verordnung definierten täglichen Gebrauch zählen, ist
verboten», hieß es in der Mitteilung. Die neue Verordnung ist
Saarland ist zunächst bis zum 28. Februar in Kraft.

Nach vorheriger Mitteilung müssen Warenhäuser, die dennoch für ihr
Angebot werben, mit einem Bußgeld zwischen 1000 und 10 000 Euro
rechnen. Der Saar-Ministerrat hatte das Werbeverbot am Dienstag
beschlossen. Es war im Vorfeld auch auf Kritik gestoßen.

Eine vorherige freiwillige Selbstverpflichtung hatte laut
Wirtschaftsministerium nicht bei allen zu einem Umdenken geführt.
Viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip
weiter öffnen dürften, hätten weiter nicht auf teils umfangreiche
Werbemaßnahmen verzichtet. Das habe nicht nur zu größeren
Kundenströmen geführt, es sei auch unsolidarisch gegenüber den
Fachgeschäften, die derzeit geschlossen bleiben müssten, hieß es.