Bescheinigung für Grenzgänger - Forscher warnen vor Grenzschließung

Die Grenzen zu Tschechien und Tirol sind fast dicht. Nur in
Ausnahmefällen dürfen Pendler noch einreisen. Die strengen Regeln
könnten die Wirtschaft in der Grenzregion nachhaltig verändern.

Bamberg (dpa/lby) - Grenzgänger aus Tschechien und Tirol brauchen
seit Mitternacht eine Bescheinigung für die Einreise nach Bayern. Wie
viele systemrelevante Betriebe weiter Pendler aus den Nachbarländern
beschäftigen dürfen, will das Bayerische Innenministerium am
Mittwochvormittag bekanntgeben. Die Bescheinigungen der Landratsämter
und kreisfreien Städte sollen die Kontrollen an den bayerischen
Grenzen erleichtern.

Forscher warnen vor langfristigen Folgen der Grenzschließungen. «Es
zeichnet sich eine Transformation der Wirtschaft in der Grenzregion
ab, und zentrale Errungenschaften der vergangenen 30 Jahre sind durch
die Grenzschließungen in Gefahr», meint Patrick Reitinger von der
Universität Bamberg. Er leitet ein Forschungsprojekt, das die
Auswirkungen der Grenzschließung auf die Wirtschaft in der
bayerisch-tschechischen Grenzregion am Beispiel des Landkreises
Wunsiedel im Fichtelgebirge untersucht.

Bei einigen Unternehmen könnten die Pendler aus Tschechien weiter im
Homeoffice arbeiten. «Andere Unternehmen, die auf die Anwesenheit
ihrer Mitarbeitenden angewiesen sind, überlegen, den Anteil
tschechischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf lange Sicht zu
reduzieren und sich somit von Pendlerinnen und Pendlern aus
Tschechien unabhängiger zu machen», erklärte Reitinger.

Normalerweise arbeiten im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge rund
1500 Grenzgänger. Das Landratsamt stufte nach eigenen Angaben nun 73
Unternehmen mit 475 Grenzgängern als systemrelevant ein.

Tschechien und Tirol gelten als sogenannte Virusmutationsgebiete.
Seit Sonntag dürfen von dort nur noch Deutsche sowie Ausländer mit
Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen.

Ausnahmen gibt es unter anderem für Gesundheitspersonal,
Lastwagenfahrer und sonstiges Transportpersonal im Güterverkehr. Sie
müssen sich digital anmelden und an der Grenze einen negativen
Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Grenzgänger brauchen seit diesem Mittwoch außerdem eine Bescheinigung
der deutschen Behörden, bisher reichte dafür der Arbeitsvertrag.