Gericht: Ausgangssperre in Niederlanden bleibt vorläufig

Den Haag (dpa) - Erst verboten und nun doch wieder erlaubt: Die
Ausgangssperre als Maßnahme gegen die Corona-Pandemie war am Dienstag
in den Niederlanden Gegenstand von gleich zwei Prozessen. Zunächst
hatte ein Verwaltungsgericht in Den Haag die Ausgangssperre mit
sofortiger Wirkung verboten. Dagegen hatte die Regierung Berufung
eingelegt und im Eilverfahren die Aussetzung des Urteils gefordert.
Dem gab das Gericht am Abend statt. Bis zum Berufungsverfahren am
Freitag bleibt die Ausgangssperre damit also in Kraft.

Die coronaskeptische Protestgruppe «Viruswahrheit» hatte gegen die
Ausgangssperre, die seit dem 23. Januar gilt, geklagt. Das
Verwaltungsgericht hatte der Gruppe recht gegeben und die Maßnahme
für unrechtmäßig erklärt.

Die Regierung hatte die Ausgangssperre auf Grundlage eines
Notgesetzes verhängt. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich
aber nicht um eine akute Notsituation. Die Maßnahme ist nach Ansicht
des Gerichts eine schwere Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ein
Eingriff in die persönlichen Lebensumstände der Bürger.

Gegen das Urteil hatte die Regierung Berufung eingelegt. Das
Verfahren soll nun am Freitag stattfinden. Bis dahin dürfen Bürger
ihre Wohnungen weiterhin von 21.00 Uhr bis 4.30 Uhr nur in
begründeten Ausnahmefällen verlassen. An den ersten Abenden nach
Inkrafttreten hatte es in zahlreichen Städten heftige Krawalle
gegeben. Die Maßnahme war erst kürzlich bis zum 3. März verlängert

worden.

Rutte rief die Bürger dringend dazu auf, die Ausgangssperre zu
beachten. Die Maßnahme sei dringend notwendig, um die Verbreitung vor
allem der ansteckenderen britischen Virusvariante zu stoppen. «Es ist
echt wichtig, dass wir unsere sozialen Kontakte so stark wie möglich
einschränken», sagte Rutte.