Prozess wegen Schüssen auf Ex-Freundin - Elf Jahre Haft gefordert

Jahrelang soll ein Mann seine frühere Lebensgefährtin gestalkt und
schließlich auf sie geschossen haben. Er selbst sieht darin eine Art
Unfall, zudem sei er vermindert schuldfähig gewesen.

Bad Homburg (dpa/lhe) - Wegen Schüssen auf eine Frau in einem Bad
Homburger Parkhaus hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag für den
Angeklagten eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert. Der
ehemalige Freund der Frau solle elf Jahre Haft bekommen, forderte die
Vertreterin der Anklage im Frankfurter Landgericht. Als Mordmerkmale
würden Heimtücke und niedrige Beweggründe vorliegen.

Die Rechtsanwälte des 61-jährigen Angeklagten sahen dagegen nur eine
Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, eine
Haftstrafe «um die fünf Jahre» sei ausreichend. Das Urteil der
Schwurgerichtskammer soll am kommenden Montag verkündet werden.

Der Mann soll im November 2019 im Parkhaus des Seedammbads auf seine
Ex-Freundin geschossen haben. Drei Schüsse trafen, die Frau überlebte
schwer verletzt. Ihr neuer Freund hatte den Angeklagten
niedergerungen und war dabei leicht verletzt worden. Beide treten in
dem Prozess als Nebenkläger auf und forderten «mindestens 13 Jahre
Haft».

Die Frau hatte sich bereits sechs Jahre vor der Tat endgültig von dem
nun Angeklagten getrennt, er soll sie seitdem gestalkt haben. Dabei
brachte der Deutsche an ihrem und dem Auto ihres neuen Freundes
GPS-Sender an.

Der nicht vorbestrafte 61-Jährige hatte in dem Prozess ausgesagt,
unter schweren Depressionen sowie unter dem abweisenden Verhalten der
Frau sehr gelitten zu haben. In der Tatnacht habe er sich in dem
Parkhaus erschießen wollen, sie habe «als Strafe» dabei zusehen
sollen. Durch das Eingreifen ihres neuen Freundes sei sein Plan
misslungen, die Schüsse auf die Frau hätten sich in dem Gerangel
gelöst.

In dem Prozess war auch ein Psychiater als Sachverständiger gehört
worden, seiner Meinung nach ist der Königsteiner voll schuldfähig.