Landtagswahl - Strenge Corona-Regeln an der Wahlurne

Stuttgart (dpa/lsw) - Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am
14. März muss in Wahllokalen der Infektionsschutz wegen der
Corona-Pandemie beachtet werden. Wie das Innenministerium in
Stuttgart am Dienstag mitteilte, müssen Wähler und Wahlhelfer eine
medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen seien
lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder wegen eines
sonstigen zwingenden Grundes möglich. «Wer keine Maske trägt und auf

den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal
wählen», heißt es aus dem Ministerium. 

Auf diese Weise wolle man den Wahltag möglichst sicher organisieren,
teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit Blick auf die jüngste
Änderung der Corona-Verordnung mit. Darin sind Regelungen
zum Infektionsschutz bei Wahlen aufgeführt. Sie gelten neben der
Landtagswahl auch für Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide. Daz
u
zähle auch die Aufforderung an Wähler und Wahlhelfer, den
vorgeschriebenen Abstand einzuhalten sowie die Möglichkeiten
zur Desinfektion zu nutzen. Das gelte auch für Personen, die
beispielsweise die Auszählung verfolgen wollen.

Menschen, die Symptome einer Corona-Infektion - etwa Fieber,
trockener Husten oder auch eine Störung des Geschmacks- oder
Geruchssinns - aufweisen, dürfen demnach nicht im Wahllokal wählen.
Das gelte auch für Frauen und Männer, die in den zehn Tagen vor der

Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Für Menschen, die
kurzfristig erkrankten, bestehe bis 15.00 Uhr am Wahltag die
Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen.