Nicht zugelassenes Krebsmittel vertrieben - 72-Jähriger vor Gericht

Hamburg (dpa/lno) - Wegen der Herstellung und des Verkaufs eines
nicht zugelassenen Krebsmittels muss sich von Mittwoch (9.30 Uhr) an
ein 72-Jähriger vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die
Staatsanwaltschaft wirft dem Molekularbiologen vor, das Medikament
GcMAF von Januar 2014 bis Mai 2017 an Ärzte und Heilpraktiker im In-
und Ausland verkauft zu haben. Dabei sei der Angeklagte weder als
Arzt oder Apotheker zugelassen gewesen, noch habe er eine Genehmigung
für die Herstellung des Mittels in seinem Labor gehabt (Az. 624 KLs
8/19).

Die Besteller hätten jeweils ein Formular ausfüllen müssen, in dem
sie wahrheitswidrig angaben, das Medikament selbst hergestellt zu
haben. Auf diese Weise sollte das Arzneimittelgesetz umgangen werden.
Die Staatsanwaltschaft geht von 400 Lieferungen aus, durch die der
Angeklagte über 1,9 Millionen Euro eingenommen habe.

Das Mittel GcMAF dürfe von Ärzten und Heilpraktikern individuell für

Patienten hergestellt und verabreicht werden, erklärte ein
Gerichtssprecher. Es werde zur Immuntherapie eingesetzt, darum sei
der Nachweis der Wirksamkeit schwierig. Für die Produktion des
Mittels zur intravenösen Gabe sei in jedem Fall eine Genehmigung
erforderlich.