OVG erklärt Schließung von Friseurläden für rechtens

Lüneburg (dpa/lni) - Die derzeitige Schließung von Friseurgeschäften

in Niedersachsen ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht in
Lüneburg entschieden. Damit lehnten die Richter des 13. Senats den
Antrag der Inhaber eines Friseurbetriebs im Landkreis Cloppenburg
gegen die Corona-Verordnung ab (Az.: 13 MN 44/21), wie es in einer
Mitteilung am Montag hieß. Die Betreiber hatten geltend gemacht, dass
in den Läden keine Infektionsgefahr bestehe und sich auf die
besondere Bedeutung von Friseurbetrieben und die Ungleichbehandlung
gegenüber Optikern und Hörgeräteakustikern berufen. Der Antrag wurde

nach einer sogenannten Folgenabwägung abgelehnt. Die flächendeckende
Schließung der Friseurbetriebe verhindere zudem einen
«Frisiertourismus».

Der Senat geht zwar davon aus, dass die grundsätzliche Anknüpfung der
Maßnahmen an eine 7-Tage-Inzidenz von 50 unter Berücksichtigung aller
sonstigen Umstände des Infektionsgeschehens als legitimes Ziel
anzusehen sei. Im Hinblick auf künftige Verfahren sei allerdings
darauf hinzuweisen, dass die Anknüpfung von Öffnungsschritten an eine
Inzidenz von höchstens 35 mit der tatsächlichen Fähigkeit der
Gesundheitsämter zur Kontaktverfolgung nicht belegt sei.

Es lasse sich im Eilverfahren nicht abschließend klären, ob die
einschneidenden Betriebsverbote im Hinblick auf die immer gewichtiger
werdenden Nachteile für die betroffenen Betriebsinhaber noch
angemessen seien. Der besonderen Bedeutung der Friseurbetriebe für
die Bevölkerung habe das Land hingegen dadurch hinreichend Rechnung
getragen, dass deren Öffnung zum 1. März unabhängig von der
Erreichung eines Inzidenzwertes vorgesehen sei.