CDU und Kammern wollen Korrekturen bei Corona-Verordnung

Erfurt (dpa/th) - Die oppositionelle CDU-Landtagsfraktion hat
Nachbesserungen im Regierungsentwurf der neuen Corona-Verordnung
verlangt. Wie in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sollten die
Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen etwas mehr gelockert
werden, erklärte der CDU-Sozialpolitiker Thadäus König am Montag in
Erfurt. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) verlangten die
Einbeziehung des Stufenplans, um mehr Berechenbarkeit für die
Wirtschaft herzustellen. Die neue Verordnung, die ab 20. Februar
gilt, soll an diesem Dienstag von der Landesregierung und von
Landtagsausschüssen beraten werden.

Die CDU plädierte dafür, bei den Kontaktbeschränkungen Kinder unter
drei Jahren nicht einzurechnen. Dadurch könnte ein Elternteil bei
einem Treffen mit den Mitgliedern eines anderen Haushalts ein Baby
mitnehmen. Zudem sollten Betreuungsgemeinschaften für Kinder bis 14
Jahre möglich sein. Vorgesehen ist bisher eine Anhebung der
Altersgrenze von sechs auf zwölf Jahre. Beerdigungen sollten im
engeren Familien- und Freundeskreis mit bis zu 25 Trauernden möglich
sein. Zudem sprach sich die CDU dafür aus, Bau- und Gartenmärkte,
Gärtnereien und Blumenläden zu öffnen.

Die Kammern bewerteten den Stufenplan der Regierung mit
Öffnungsschritten positiv. Sie wollen, dass er bereits jetzt
Grundlage für neue Verordnungen ist. Das hatte die Regierung nach dem
Bund-Länder-Treffen mit der Entscheidung für eine Verlängerung des
Lockdowns bis 7. März zunächst ausgeschlossen. «Je eher der
Stufenplan kommt, desto besser» erklärte der Erfurter IHK-Präsident
Dieter Bauhaus. Die Kammern plädierten unter anderem dafür, keine
zeitlichen Unterschiede bei der Öffnung von Gaststätten und
Hotelrestaurants zu machen. Zudem sollte es weniger Beschränkungen
bei Schnelltests in Unternehmen geben.