Ampeln auf Gelb - Kitas und Grundschulen sollen ab Montag öffnen

Von kommender Woche an sollen Lockdown-Lockerungen vor allem jüngeren
Kindern zu Gute kommen, die dann unter bestimmten Maßnahmen Kitas und
Grundschulen besuchen dürfen. Ältere Schüler müssen sich noch etwas

gedulden und sich wie Lehrer auf neue Masken-Regeln einstellen.

Erfurt (dpa/th) - Während von Montag an Kitas und Grundschulen
eingeschränkt öffnen sollen, müssen Schüler ab der Klassenstufe f
ünf
noch eine Woche länger warten, bis sie die Schule wieder besuchen
dürfen. Das geht aus dem Entwurf der neuen Thüringer
Corona-Verordnung hervor, die ab dem 20. Februar gelten soll. Zuvor
sollen dazu am Dienstag noch die Landtagsausschüsse für Gesundheit
und Bildung gehört werden.

In der sogenannten Stufe «Gelb» kann der Regelbetrieb nach dem
Entwurf abhängig von der Infektionslage vor Ort in den Kitas und
Grundschulen unterschiedlich aussehen. So können etwa - wie schon in
früheren Phasen - je nach Lage Lehrer und Schüler, die etwa wegen
einer Erkrankung zur Risikogruppe zählen, vom Präsenzunterricht
befreit werden. Das Bildungsministerium kann unter Umständen
Einschränkungen beim Umfang der Betreuung und des Unterrichts
anordnen.

Die Sekundarstufen ab der fünften Klasse bleiben bis zum 28. Februar
geschlossen. Dort soll der Unterricht weiter über das Lernen zuhause
abgedeckt werden. Vom 1. März an gilt allerdings für Schüler der
fünften und sechsten Klassen wieder Präsenzunterricht. Auch Schüler
ab der Klassenstufe sieben sollen dann wieder in die Schulen
zum Unterricht kommen, sobald im Gebiet des Schulträgers in der
vorangegangenen Woche weniger als 100 Neuinfektionen je 100 000
Einwohner registriert wurden. Allerdings gilt auch hier die Stufe
«Gelb». Schulleiter sollen selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie
treffen und etwa Wechselunterricht oder feste Gruppen einführen.

Bestimmte Ausnahmen sollen zunächst bestehen bleiben: So dürfen
Schüler von Abschlussklassen für Unterricht in die Schulen kommen und
um unaufschiebbare Prüfungen abzulegen. Ebenfalls den Unterricht vor
Ort sollen Schüler besuchen können, die besondere Unterstützung
benötigen sowie Schüler, die im laufenden Schuljahr eine
Abschlussprüfung ablegen.

Die bisherige Notbetreuung an Schulen und Kitas wird an den
Einrichtungen aufgehoben, die nicht mehr geschlossen sind. Kommen
Schulen aber etwa wegen besonders vieler Infektionen in die
Ampelphase «Rot», werden diese geschlossen. Für Schüler der
Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderzentren wird dann eine
Notbetreuung eingerichtet, in der auch Infektionsschutzmaßnahmen
gelten. Keine Notbetreuung werde es geben, wenn Gesundheitsämter
Schulen etwa auf Grund von Quarantänefällen schließen.

Neu ist ausgehend von der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung
des Coronavirus unter anderem für Kindertageseinrichtungen und
Schulen auch, dass Kita-Mitarbeiter zum Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet werden können. In einem solchen
Fall müssen die Mitarbeiter die Masken gestellt bekommen.

Auch in Schulen sollen Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren eine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wo Mindestabstand nicht eingehalten
werden kann. In solchen Situation sollen auch Schüler ab 15 Jahre,
Lehrer und andere Schulmitarbeiter eine Maske tragen - dabei soll es
sich aber um eine medizinische oder vergleichbare
Mund-Nasen-Bedeckung handeln. Das Ministerium kann zudem ab der
siebten Klassenstufe je nach Lage auch anordnen, dass solche Masken
auch im Unterricht getragen werden müssen. Wird an einer Schule ein
Infektionsfall nachgewiesen, kann auch die dortige Schulleitung zum
Tragen solcher Masken im Unterricht verpflichten.