Beschränkte Einreise aus Tschechien: Ausnahmen für einige Berufspendler

Dresden (dpa/sn) - Nach den verschärften Einreiseregeln an den
Grenzen zu Tschechien und Österreich gelten wie bereits in Bayern
auch in Sachsen Ausnahmen für bestimmte Berufspendler. «Für
Grenzpendler in systemrelevanten Bereichen muss die Einreise möglich
bleiben», sagte Innenminister Roland Wöller (CDU) laut Mitteilung vom
Sonntag. Dazu gehörten Ärzte, Gesundheits-, Kranken- und Altenpfleger
sowie Personal für die Herstellung von Medizingeräten und -Produkten
und im Lebensmittelsektor. Das sei zur Sicherstellung insbesondere
der medizinischen Versorgung und der Bekämpfung der Pandemie wichtig.

Andere systemrelevante Betriebe werden nach Angaben des Ministeriums
nach den Leitlinien der EU-Kommission zur Freizügigkeit der
Arbeitskräfte während Corona durch die Landesbehörden in Bayern und
Sachsen bis Dienstag definiert - und entsprechend personalisierte
amtliche Bescheinigungen ausgestellt.

Die erhöhte Gefahr des Corona-Virus und die Ausweisung Tschechiens
zum Mutationsgebiet macht stationäre Grenzkontrollen und die
Beschränkung der Einreise leider notwendig», sagte Wöller. Pendler in

den systemrelevanten Branchen und Betrieben dürfen einreisen. Sie
müssen dazu den Nachweis eines negativen Coronatests und ihren
Arbeitsvertrag dabei haben, ab Dienstag ist dann nach Vorgaben der
Bundespolizei zum Grenzübertritt die amtliche Bescheinigung notwendig
- neben der digitalen Einreiseanmeldung.