Friseur nur mit Termin und Maske - Neue Corona-Regeln im Südwesten

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach den Ankündigungen der vergangenen Tage hat
Baden-Württemberg die anstehenden Änderungen bei den Corona-Regeln
auch offiziell festgelegt. Die entsprechende Rechtsverordnung wurde
am Wochenende erneut geändert. Darin festgeschrieben ist nun unter
anderem die Öffnung der Friseure am 1. März - sofern es das
Infektionsgeschehen zulässt. Wer sich frisieren lassen will, braucht
zwingend einen Termin. Außerdem müssen sowohl die Kunden als auch die
Friseurinnen und Friseure eine medizinische oder eine FFP2- oder
KN95/N95-Maske tragen.

Auch die Pläne für die Öffnung der Schulen und Kitas sind in der
Verordnung nun festgezurrt. Kitas sollen ab dem 22. Februar für den
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. An Grundschulen gibt
es Präsenzunterricht im Wechselbetrieb. Die Präsenzpflicht bleibt
aber ausgesetzt. An weiterführenden Schulen gibt es weiter
Fernunterricht vorerst bis zum 7. März - bis dahin wurde die
Verordnung verlängert.