Coronaregelungen in NRW verlängert - mit zwei Ergänzungen

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales hat die Coronaregelungen für Nordrhein-Westfalen um zunächst
eine Woche verlängert - bis zum 21. Februar. Dabei gebe es zwei
notwendige Anpassungen, wie das Ministerium am Samstag mitteilte. Die
Maskenpflicht gelte künftig in einer Entfernung von zehn Metern von
Geschäftseingängen. Damit werde der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichts, wonach dieser Bereich klarer abgegrenzt
werden muss, Sorge getragen. Und: Lehrerinnen und Lehrer in Schulen
sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen müssen nun eine
medizinische Maske tragen.