Saarland plant im Lockdown Werbeverbot für bestimmte Produkte

Saarbrücken (dpa/lhe) - Das Saarland will in der Zeit des
Corona-Lockdowns ein Werbeverbot für Produkte einführen, die nicht
dem täglichen Bedarf oder der Grundversorgung dienen. Es solle für
alle Handelsbetriebe gelten, die nach dem Schwerpunktprinzip während
des Corona-Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten
können, hieß es in einer am Freitagabend herausgegebenen Mitteilung
des Wirtschaftsministeriums in Saarbrücken.

Das Saarland sei das erste Bundesland, das ein solches Werbeverbot
beschließen wolle, hieß es weiter. Demnach müssen Warenhäuser, die

dennoch für ihr Angebot werben, mit einem Bußgeld zwischen 1000 und
10 000 Euro rechnen. Das Verbot solle im Ministerrat am kommenden
Dienstag beschlossen werden, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger
(SPD). Es werde am 22. Februar in Kraft treten.

Die freiwillige Selbstverpflichtung habe nicht bei allen zu einem
Umdenken geführt, begründete Rehlinger das geplante Werbeverbot.
Viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip
weiter öffnen dürften, haben nach ihren Angaben auch in den
vergangenen Tagen nicht auf teils umfangreiche Werbemaßnahmen
verzichtet. Das führe nicht nur zu größeren Kundenströmen, es sei
auch unsolidarisch gegenüber den Fachgeschäften, die derzeit
geschlossen bleiben müssten. Einzelhändler, die zurzeit geschlossen
sind, dürfen im Saarland weiterhin ihr Angebot im Rahmen von
Click-and-Collect anbieten und bewerben.