Landesregierung passt Corona-Bekämpfungsverordnung an

Mainz (dpa/lrs) - Der Ministerrat von Rheinland-Pfalz hat am Freitag
Änderungen zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die
Änderungsverordnungen, die am Sonntag in Kraft treten, enthalten im
Klarstellungen und Fristverlängerungen, teilte das Sozialministerium
am Freitagabend mit. Die angekündigten Öffnungen der Friseurgeschäfte

sowie der Fahrschulen würden in einer kommenden
Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt, die zum 1. März in Kraft
treten wird.

Eine der aktuellen Änderungen in der Corona-Bekämpfungsverordnung
betrifft die Ausweitung der Pflicht zum Tragen medizinischer Masken.
Sie gilt den Angaben zufolge nun auch für erlaubte körpernahe
Dienstleistungen und in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Bereits an diesem Freitag tritt die abgeänderte
Absonderungsverordnung in Kraft, die nun vorschreibt, dass eine
Absonderung stets mindestens 14 Tage dauert. Ebenfalls neu ist, dass
Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Angehörige des Hausstands einen
PCR-Test vornehmen lassen müssen, sobald sie von der Infektion der
Kontaktperson erfahren haben. Im Falle einer Virus-Mutationen ist zum
Beenden der Quarantänezeit ein zusätzlicher PCR-Test nötig, der
frühestens am elften Tag vorgenommen werden kann. Ist der Test
positiv, muss der Infizierte nochmals sieben Tage in Quarantäne.