Grenzkontrollen wegen Corona - Keine Ausnahmen für Pendler

Berlin (dpa) - Die ab Sonntag geltenden neuen Einreisebeschränkungen
und Grenzkontrollen sehen keine Ausnahmen für Berufspendler vor.
Hintergrund des Verbots ist die Verbreitung neuer Varianten des
Coronavirus in Nachbarstaaten. Wie das Bundesinnenministerium am
Freitagabend mitteilte, dürfen aus Tschechien und weiten Teilen des
österreichischen Bundeslandes Tirol ab Sonntag vorübergehend nur noch
Deutsche, Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland,
landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte und Gesundheitspersonal
einreisen.

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und
Eltern minderjähriger Kinder dürfen demnach auch kommen, aber nur
wenn sie gemeinsam mit dem deutschen Angehörigen die Grenze
passieren. Auch Lastwagenfahrer und sonstiges Transportpersonal im
Güterverkehr sind von dem Verbot ausgenommen. Außerdem sollen
Einreisen aus dringenden humanitären Gründen - etwa bei einem
Todesfall - erlaubt sein. Auch in den Ausnahmefällen gelten Test- und
Quarantänebestimmungen. Eine Beschränkungen der Einreise auf
bestimmte Grenzübergänge soll es nicht geben.

Tschechien und Tirol (mit Ausnahme des politischen Bezirks Liens, der
Gemeinde Jungholz sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und
Eben am Achensee) waren am Donnerstag als «Virusvarianten-Gebiete»
eingestuft worden. Am Freitag kam die Slowakei hinzu. Für
Großbritannien, Portugal und einige andere Staaten gilt dies schon
länger.

«Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie die Virus-Mutation zu uns
rüber schwappt», sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).
Grenzkontrollen im Herzen Europas seien schmerzhaft, «aber wir können
das Virus derzeit nicht anders stoppen».