Sachsen beschließt neue Corona-Regeln - Maskenpflicht im Auto

Kitas und Grundschulen öffnen am Montag, ab 1. März auch die
Friseurläden: Sachsen geht in der Corona-Krise die ersten
vorsichtigen Schritte zurück zur Normalität. Dafür muss man unter
bestimmten Bedingungen im Auto künftig eine Maske tragen.

Dresden (dpa/sn) - Nach den Bund-Länder-Beratungen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie hat Sachsen eine neue Schutzverordnung beschlossen.
Die neuen Regeln gelten vom 15. Februar bis zum 7. März, wie
Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Freitag in Dresden nach
einer Kabinettssitzung mitteilte. Damit bleiben die
Corona-Beschränkungen grundsätzlich bestehen, dennoch gibt es einige
Lockerungen. Die Entwicklung der aktuellen Infektionszahlen sei zwar
erfreulich. «Aber wir müssen weiter wachsam und achtsam sein», so
Köpping mit Blick auf die steigende Zahl an Corona-Mutationen. 67
Fälle sind sachsenweit bekannt, allein im Vogtlandkreis 22 Fälle.

Das Robert Koch-Institut (RKI) und das Gesundheitsministerium gaben
die Inzidenz - die Zahl neuer Ansteckungen pro 100 000 Einwohner
binnen sieben Tagen - am Freitag mit 71,0 an. Am Vortag waren es noch
74,5. Bundesweit betrug der Wert am Freitag 62,2. Nur noch zwei
Landkreise in Sachsen liegen mittlerweile bei einer Inzidenz über
100. Das sind die wichtigsten neuen Corona-Regeln in Sachsen:

SCHULEN UND KITAS: Grundschulen und Kitas können ab dem 15. Februar
im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Das heißt: Gruppen und
Klassen werden strikt getrennt. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf
aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 100 überschreitet, müssen Kitas
und Schulen allerdings wieder schließen. Dieser Mechanismus greift
frühestens ab dem 8. März. 151 000 Grundschüler besuchen ab Montag
wieder die Schulen im Freistaat.

FRISEURE: Friseur- und Fußpflegegeschäfte dürfen ab 1. März öffne
n,
Mitarbeiter und Kunden müssen dann aber mindestens medizinische
Masken tragen. Zudem ist vorgesehen, dass sich Inhaber und
Beschäftigte wöchentlich testen lassen müssen. Viele Läden verbuche
n
bereits einen Ansturm und vergeben Termine.

MASKENPFLICHT IM AUTO: In Autos gilt eine Pflicht zum Tragen
medizinischer Masken, wenn mehr als ein Hausstand mitfährt. Das gelte
besonders für berufliche Fahrgemeinschaften wie etwa für Handwerker,
sagte Köpping. Entgegen früherer Planung muss auch der Fahrer eine
Maske tragen. Die Ministerin sieht keinen Verstoß gegen die
Straßenverkehrsordnung, auch wenn Landespolizeipräsident Horst
Kretzschmar darauf hinweist, dass man eigentlich nicht maskiert
fahren dürfe. Und was passiert, wenn ein Fahrer mit Maske geblitzt
wird? «Unsere Blitzer kommen mit der Augenpartie gut zurecht»,
betonte Kretzschmar. Damit könne die Identität des Fahrers
festgestellt werden.

HANDEL: Wie bereits in anderen Bundesländern an der Tagesordnung,
erlaubt Sachsen ab Montag den Bestell- und Abholservice «Click &
Collect». Kunden können dann telefonisch oder per Internet bestellen
und die Ware kontaktlos abholen. Der Handel ist aufgefordert,
Warteschlangen zu vermeiden und etwa Zeitfenster zu vergeben.

LOCKERUNGEN IM VERLÄNGERTEN LOCKDOWN: Prinzipiell wird der Lockdown
mit geschlossenen Museen, Kinos, Restaurants und
Kontaktbeschränkungen bis zum 7. März verlängert. Lockerungen gibt es

aber dennoch: Wenn landesweit die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf
aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt und dieser Wert auch in
einzelnen Landkreisen erreicht ist, können Städte und Kreise über
eine Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre und des
15-Kilometer-Umkreises entscheiden. Die Menschen dürfen sich dann zum
Einkaufen sowie für Sport und Bewegung mehr als 15 Kilometer von
ihrem Wohnort entfernen, nicht jedoch für touristische Ausflüge.
Dresden und Chemnitz wollen die beiden Beschränkungen ab nächsten
Montag aufheben. Köpping betonte jedoch, dass auch die Regeln in den
Nachbarlandkreisen beachtet werden müsse. Gilt dort noch die
15-Kilometer-Regel, sind Einkäufe und Sport dort tabu.

FAHR- UND MUSIKSCHULEN: Ab 1. März dürfen Fahrschulen unter Auflagen
öffnen, wenn eine Prüfung berufsbedingt nötig ist. An den
Musikschulen ist Einzelunterricht für die Prüfungsvorbereitung
erlaubt. Lehrende müssen sich wöchentlich testen lassen.