Schwerstbehindertes Kind bei Covid-Impfung mit hoher Priorität

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Stadt Frankfurt muss bei der Vergabe
von Covid-19-Impfterminen ein schwerstbehindertes Mädchen mit hoher
Priorität berücksichtigen. Das hat das Verwaltungsgericht in einem am
Freitag zugestellten Eilbeschluss entschieden. Die Achtjährige leidet
nach Angaben einer Gerichtssprecherin seit ihrer Geburt an einer
schweren Fehlbildung des Gehirns, unter Epilepsie und wiederkehrenden
Atemwegsinfekten sowie unter Blindheit. Aufgrund dieses
Gesundheitszustands besteht nach ärztlicher Bescheinigung im Falle
einer Covid-19-Erkrankung ein signifikant erhöhtes Risiko für einen
schweren bis tödlichen Verlauf.

Nachdem die Eltern des Mädchens erfolglos versucht hatten, beim
Gesundheitsamt einen Impftermin zu erhalten, ersuchten sie im Namen
des Mädchens vor dem Verwaltungsgericht um einstweiligen
Rechtsschutz, der nun teilweise gewährt wurde. Das Mädchen gehöre
nicht zu der Kategorie der Personengruppe mit höchster Priorität,
sondern als Person mit geistiger Behinderung zu der Personengruppe
mit hoher Priorität, hieß es in dem Beschluss des Gerichts.

Dieser Einstufung stehe auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin
minderjährig ist. Zwar sei der Impfstoff nicht für Kinder zugelassen,
dennoch bestehe im Einzelfall die Möglichkeit der Gabe von
zugelassenen Arzneimitteln außerhalb der Parameter ihrer Zulassung.
Darüber hinaus habe der behandelnde Kinderarzt erklärt, er werde die
Impfung vornehmen, wenn der Impfstoff zur Verfügung stehe.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung
Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt
werden. Az.: 5 L 219/21