Neue Corona-Regeln für Sachsen - Maskenpflicht im Auto

Dresden (dpa/sn) - Nach den Bund-Länder-Beratungen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie hat Sachsen eine neue Schutzverordnung beschlossen.
Die neuen Regeln gelten vom 15. Februar bis zum 7. März, wie
Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Freitag in Dresden nach
einer Kabinettssitzung mitteilte. Unter anderem gilt dann eine
Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im Auto, wenn mehr als ein
Hausstand mitfährt. Das gelte besonders für berufliche
Fahrgemeinschaften, sagte Köpping. Auch der Fahrer müsse dann eine
Maske tragen - das verstoße nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.

Grundsätzlich bleiben die Corona-Maßnahmen mit Kontaktbeschränkungen

bestehen. «Wir müssen weiter vorsichtig bleiben», machte die
Ministerin klar. Einige Lockerungen gibt es aber dennoch: Friseure
und Friseusen, Fußpflegerinnen und Fußpfleger dürfen ab 1. März unt
er
Hygieneauflagen öffnen, Kitas und Grundschulen schon ab nächstem
Montag.

Zudem können Städte und Landkreise die nächtliche Ausgangssperre und

den 15-Kilometer-Radius aufheben, wenn landesweit die
Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden unter 100 liegt und
dieser Wert auch in einzelnen Landkreisen und Städten erreicht ist.
Die Menschen dürfen sich dann zum Einkaufen und für Sport mehr als 15
Kilometer von ihrem Wohnort entfernen, nicht jedoch für touristische
Ausflüge.