Brennelemente-Exporteurin darf Schweizer Kernkraftwerk beliefern

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine Exporteurin von Brennelementen darf
trotz Widersprüchen ein Schweizer Atomkraftwerk mit Kernbrennstoffen
beliefern. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Frankfurt am
Freitag mitteilte, gab die für Atomrecht zuständige 6. Kammer dem
Eilantrag statt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) hatte der Antragstellerin im vergangenen September eine
atomrechtliche Ausfuhrgenehmigung für die Belieferung eines
an der deutschen Grenze gelegenen Schweizer Kernkraftwerks erteilt.

Dagegen hatten drei im Süden Baden-Württembergs lebende
Privatpersonen und ein Umweltschutzverband Widerspruch eingelegt und
argumentiert, der Betrieb des Kernkraftwerks bedrohe die Sicherheit
der ganzen Region. Es sei veraltet, störanfällig und erfülle die
aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht. Im Falle eines
schweren Unfalls werde es auf deutscher Seite wesentlich mehr
Strahlenopfer geben als in der Schweiz.

Zum Feststellungsantrag der Exporteurin entschied das
Verwaltungsgericht, dass die Ausfuhrgenehmigung ungeachtet der
Widersprüche sofort vollziehbar sei. Dem Umweltschutzverband stehe
zudem kein Widerspruchsrecht zu, da die deutsche Rechtsordnung im
Hinblick auf atomrechtliche Exportgenehmigungen kein
Verbandsklagerecht vorsehe.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung
Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt
werden (Az.: 6 L 3232/20).