Arbeitssuchenden stehen FFP2-Masken vom Amt zu

Karlsruhe (dpa/lsw) - Jobcenter müssen Arbeitssuchenden kostenlose
FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Nach einem am Freitag
veröffentlichten Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe stehen
Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20
FFP2-Masken zu oder als Geldleistung monatlich 129 Euro. Das Gericht
argumentierte mit dem Schutz des Klägers und dem Schutz der
Allgemeinheit.

Ohne Mund-Nasen-Bedeckung dieses Standards seien Empfänger von
Grundsicherungsleistungen in ihrem Grundrecht auf soziale Teilhabe
unverhältnismäßig beschränkt. Alltagsmasken oder OP-Masken seien al
s
Schutz vor SARS-Cov-2-haltigen Aerosolen in Straßenbahn, Supermarkt
oder im Wartezimmer nicht gut genug geeignet. Die Anerkennung des
individuellen Mehrbedarfs an FFP2-Masken schütze auch die
Allgemeinheit vor einer weiteren Verbreitung des Virus. Dem
Infektionsschutz würde ein «Bärendienst» erwiesen, wenn man die
FFP2-Masken nicht bereitstelle.

Damit hatte ein Arbeitsloser mit seinem Eilantrag Erfolg. Der
Kammerbeschluss (Az. S 12 AS 213/21 ER - SG Karlsruhe vom 11.02.2021)
ist laut Gericht rechtskräftig.