Berliner Gericht kippt Verbot nicht dringlicher Operationen

Berlin (dpa) - Zwei Berliner Kliniken dürfen nach Beschlüssen des
Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt jetzt wieder Menschen mit nicht
medizinisch dringlichen Erkrankungen behandeln und operieren. Das
Behandlungsverbot in der Krankenhaus-Covid-19-Verordnung werde sich
in einem Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit als
rechtswidrig und nichtig erweisen, teilte das Gericht am Freitag mit.
Der Verordnung fehle eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Damit
wurde den Eilanträgen der Notfall-Krankenhäuser stattgegeben. Dagegen
kann noch Beschwerde in der nächsten Instanz eingelegt werden.

Die Gesundheits-Senatsverwaltung hatte die Verordnung erlassen.
Demnach sollen in den Notfallkrankenhäusern nur noch medizinisch
dringliche und planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe bei
Patientinnen und Patienten erfolgen, um Kapazitäten für
Covid-19-Patienten frei zu halten. Das Gericht folgte nun den
Kliniken, die meinten, sie müssten das Verbot nicht beachten.

Zwar könnten durch ein Bundesgesetz auch Landesregierungen ermächtigt
werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, so das Gericht. Die vom Senat
angeführte Ermächtigungsgrundlage decke das Behandlungsverbot aber
nicht ab. Sie erlaube Schutzmaßnahmen und damit auch den Erlass
entsprechender Verordnungen allein zur Verhinderung der Verbreitung
übertragbarer Krankheiten wie Covid-19.