Gericht: Friseurin muss Salon weiter geschlossen halten

Mannheim (dpa/lsw) - Die Inhaberin eines Friseursalons aus dem
Landkreis Heilbronn darf nach einem Beschluss des
Verwaltungsgerichtshofes ihren coronabedingt geschlossenen Betrieb
noch nicht öffnen. Es gebe immer noch eine Gefahrenlage, die die
landesweite Corona-Schutzmaßnahme rechtfertige, argumentierten die
Mannheimer Richter laut einer Mitteilung vom Freitag. Das pandemische
Geschehen sei weiterhin angespannt, auch wenn die Fallzahlen
kontinuierlich sänken. Durch das Auftreten verschiedener
Virusvarianten bestehe aufgrund deren möglicherweise höherer
Ansteckungsfähigkeit ein größeres Risiko wachsender Fallzahlen. Vor
dem Hintergrund zu erwartender Kundenbewegungen bei regional
differenzierten Lösungen sei es sinnvoll, Betriebsschließungen
landeseinheitlich zu regeln. Der Beschluss ist unanfechtbar (A. 1 S
380/21).

Nach einem Bund-Länder-Beschluss dürfen die Friseure nach gut zehn
umsatzlosen Wochen aufgrund des zweiten Lockdowns unter Beachtung
strenger Hygieneregeln am 1. März wieder öffnen.

Die Antragstellerin hatte in ihrem Eilantrag hohe wirtschaftliche
Schäden durch die Corona-Verordnung des Landes und Probleme beim
Bezug von staatlichen Hilfen geltend gemacht. Auch der von der
Unternehmerin mit mehreren Angestellten beklagte Eingriff in die
Berufsfreiheit sei zumutbar, befanden die Richter.