Kinder, Blumen, Autos: Land lockert Corona-Regeln

Im Großen und Ganzen bleibt Niedersachsen im Lockdown. Einige
kleinere Erleichterungen hält die Landesregierung aber schon jetzt
für vertretbar.

Hannover (dpa/lni) - Obwohl sich Bund und Länder gerade erst auf eine
Verlängerung des Corona-Lockdowns verständigt haben, hebt
Niedersachsen wie erwartet einige Einschränkungen auf. Von Samstag an
haben Familien wieder etwas mehr Spielraum bei privaten Treffen. Und
rechtzeitig zum Valentinstag dürfen auch die Blumenläden öffnen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

- Die Kontaktregel, nach der sich ein Haushalt mit nur einer weiteren
Person treffen darf, gilt grundsätzlich weiter. Allerdings wird die
Altersgrenze bei der Ausnahme für Kinder angehoben. Bisher werden nur
Kleinkinder bis drei Jahre nicht mitgezählt, künftig gilt das für zum

Haushalt gehörende Kinder bis sechs Jahre. Den Grünen geht das noch
nicht weit genug - sie forderten eine Ausnahmeregelung bis 14 Jahre.

- Klargestellt hat die Regierung außerdem, dass die
Kontaktbeschränkung nicht für beruflich bedingte Fahrgemeinschaften
gilt. Allerdings müssen die Beteiligten im Auto medizinische Masken
tragen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Virus zu senken.

- Wer Kontakt zu Patienten oder Pflegebedürftigen hat, muss
neuerdings ebenfalls eine medizinische Maske tragen - auch als
Besucher. Das soll den Schutz dieser gefährdeten Gruppen erhöhen.

- Blumenläden und Gartencenter dürfen von Samstag an wieder öffnen.
Die Vize-Leiterin des Corona-Krisenstabs, Claudia Schröder,
begründete den Schritt damit, dass es sich überwiegend um
verderbliche Ware und saisonale Angebote handele. Für die Floristen
kommt die Lockerung damit gerade noch rechtzeitig vor dem für die
Branche wichtigen Valentinstag am 14. Februar. Das Nachbarland
Hamburg hatte die Öffnung kritisiert und angesichts unterschiedlicher
Regelungen vor einer «Lockerungskakophonie» gewarnt.

- Öffnen dürfen auch Auto- und Fahrradhändler wieder - allerdings nur

für Probefahrten, an denen auch immer nur ein Haushalt teilnehmen
darf. Die Verkaufsstellen müssen geschlossen bleiben. Diese Lockerung
gehe auf entsprechende Gerichtsentscheide zurück, erklärte Schröder.


- Vom 1. März an dürfen schließlich, wie von Bund und Ländern
vereinbart, auch die Friseure wieder Haare schneiden.

Das neue Corona-Regelwerk ist bis zum 7. März befristet. Die
Landesregierung hofft bis dahin auf weiter sinkende Infektionszahlen.
Am Freitag lag der Sieben-Tage-Wert für Niedersachsen bei 65,4
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Für die nächsten Lockerungen
wird ein Wert, der stabil unter 35 liegt, angestrebt.