Patientenschützer: Strafe für unberechtigte Corona-Impfungen nötig

Berlin (dpa) - Die Deutsche Stiftung Patientenschutz mahnt teils
Ungerechtigkeiten bei der Reihenfolge der Corona-Impfungen an und
fordert die Bestrafung von Vordränglern. «Immer wieder werden Fälle
bekannt, dass sich Menschen unberechtigt impfen lassen», sagte
Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Die
Impfstoffverordnung ziele eigentlich auf eine gerechte Zuteilung des
Impfstoffes ab - «deshalb ist es unverständlich, dass Jens Spahn bis
heute keine Sanktionen für unberechtigte Impfungen in seiner
Verordnung vorsieht». Dies werde nicht einmal als Ordnungswidrigkeit
eingestuft, kritisierte Brysch.

Laut Impfverordnung sollen in Deutschland zunächst Menschen über 80
Jahre geimpft werden, außerdem Frauen und Männer, die durch ihre
Arbeit in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder
Impfzentren ein besonders hohes Ansteckungsrisiko haben. In vielen
Bundesländern sind aber auch schon Menschen gegen das Coronavirus
geimpft worden, die noch nicht an der Reihe waren - zumeist, weil
Dosen des relativ schnell verfallenden Impfstoffes wegen Absagen
übrig geblieben seien, die man nicht habe verschwenden wollen, hieß
es. So erhielten etwa Kommunalpolitiker, Feuerwehrleute oder
Polizisten teils Impfungen.

Eine bundesweit verbindliche Regelung zum Umgang mit den Impf-Resten
gibt es bislang nicht. Das Bundesgesundheitsministerium teilte hierzu
auf Anfrage mit, Organisation und Durchführung der Corona-Impfungen
seien Ländersache. «Diesen obliegt auch die Kontrolle darüber, ob die

Priorisierungsvorgaben eingehalten werden.»

In Pflegeheimen und Krankenhäusern müssten zuerst die Impftermine der
Pflegebedürftigen bedient und dann die Mitarbeiter in den Blick
genommen werden, forderte Brysch. Auch in den Impfzentren müsse damit
gerechnet werden, dass nicht immer alle Termine wahrgenommen würden:
Hier könne es eine Warteliste von Freiwilligen der gleichen
Impf-Prioritätsgruppe geben.