Testpflicht bei Ausreise aus Tirol in Kraft getreten

Innsbruck (dpa) - Für das österreichische Bundesland Tirol sind
strenge Ausreisebeschränkungen in Kraft getreten. Ein Verlassen des
Bundeslands in Richtung Deutschland oder in angrenzende
österreichische Bundesländer ist in den nächsten zehn Tagen nur mit
einem negativen Corona-Test möglich, der nicht älter als 48 Stunden
sein darf. Die Maßnahme soll helfen, eine Verbreitung der in Tirol
gehäuft aufgetretenen südafrikanischen Corona-Variante zu verhindern.
Rund 1200 Polizisten und Soldaten werden nach Angaben der Behörden
für die engmaschigen Kontrollen eingesetzt. Ein Verstoß kann bis zu
1450 Euro kosten. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Kinder sowie
der Güterverkehr und die Durchreise ohne Zwischenstopp.

Die Bundesregierung will ab Sonntag mit eigenen Maßnahmen auf die
Ausbreitung der südafrikanischen Corona-Variante in Tirol reagieren.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden Tschechien und Tirol
am Donnerstag als sogenannte Virusmutationsgebiete eingestuft.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe entschieden, ab Sonntag
neben den seit der Flüchtlingskrise bestehenden Binnengrenzkontrollen
zu Österreich auch an den Grenzen zu Tschechien vorübergehende
Grenzkontrollen einzuführen, teilte ein Sprecher mit.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erläuterte am
Donnerstagabend in der ZDF-Sendung «Markus Lanz», dass jeder, der
dann aus Tirol oder Tschechien einreise, einen negativen Corona-Test
vorlegen müsse. Es gebe dabei keine Ausnahmen.

In Tirol wurden zwischen dem 23. Dezember und dem 9. Februar 438
bestätigte und teils unbestätigte Fälle der südafrikanischen
Corona-Variante festgestellt.