Berliner Senat verlängert Lockdown

Nun ist es amtlich: Der Lockdown in Berlin wird verlängert. Doch eine
Dienstleistung darf bald wieder angeboten werden.

Berlin (dpa/bb) - Wegen der Corona-Pandemie bleiben viele Geschäfte,
Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Berlin mindestens
bis zum 7. März geschlossen. Der Senat beschloss am Donnerstagabend
nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Verlängerung des
bisher bis Sonntag (14. Februar) befristeten Lockdowns um drei
Wochen. Für Friseure soll es eine Ausnahme geben, sie dürfen bereits
am 1. März wieder öffnen. Berlin setzt damit eine entsprechende
Bund-Länder-Vereinbarung vom Vortag um.

Mit einer schrittweisen Öffnung der Schulen soll es bereits am 22.
Februar losgehen, wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller
(SPD) am Mittwochabend angekündigt hatte. Dazu beriet der Senat am
Abend noch. Die Länder können gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung
in
Eigenregie darüber entscheiden, für die Umsetzung ist in Berlin die
Bildungsverwaltung zuständig.

Dem Vernehmen nach sollen zunächst Schüler der Klassenstufen 1 bis 3
sowie die Abschlussklassen in die Schulen zurückkehren. Für sie soll
es dann Wechselunterricht geben. Die Schüler werden also in geteilten
Lerngruppen abwechselnd in der Schule und mit Hilfe digitaler
Lösungen zu Hause unterrichtet.

Weite Teile des Einzelhandels mit Ausnahme etwa von Supermärkten,
Drogerien oder Apotheken, dazu Friseure, Kosmetiksalons sowie viele
Schulen sind im Zuge des bundesweiten Lockdowns seit 16. Dezember
geschlossen, Kitas im Notbetrieb. Restaurants, Museen, Kinos,
Theater, Freizeit- und Sporteinrichtungen mussten bereits Anfang
November für Publikum schließen. Zudem gelten strenge
Kontaktbeschränkungen.