Abgeordnetenhaus ändert Wahlrecht wegen Corona-Pandemie

Berlin (dpa/bb) - Wegen der Corona-Pandemie dürfen Parteien ihre
Kandidaten für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26.
September ausnahmsweise digital bestimmen - zumindest teilweise. Das
Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag mit breiter Mehrheit eine
entsprechende Änderung des Wahlgesetzes.

Dadurch ist es möglich, Kandidatenlisten für das Landesparlament wie
auch die Bezirksverordnetenversammlungen auf sogenannten hybriden
Parteitagen zu bestimmen. Ein Parteitag nicht zuletzt mit der
Vorstellung der Kandidaten würde dann online stattfinden, die Kür der
Kandidaten zwischendurch oder danach über eine Urnen- oder Briefwahl
erfolgen. Bisher war das rechtlich nicht möglich.

Für die neuen und nur für dieses Jahr gültigen Regelungen stimmten
neben Rot-Rot-Grün auch die CDU und die FDP. Der Bundestag, der
ebenfalls am 26. September neu gewählt wird, änderte seine Regeln in
ähnlicher Weise.

Neu ist auch die Möglichkeit, das gesamte Abgeordnetenhaus im Herbst
per Briefwahl zu wählen, sollte die Pandemie das dann wider Erwarten
nicht anders zulassen. Das soll aber nur Ultima Ratio, also die
allerletzte Lösung sein.

Schließlich soll die Gesetzesänderung kleinen Parteien die
Aufstellung von Kandidaten und damit ihre Teilnahme an den Wahlen
erleichtern. Die Vorgabe für die Zahl der Unterstützerunterschriften,
die nicht im Parlament vertretene Parteien beibringen müssen, wird
halbiert. Für Wahlkreisvorschläge reichen dann 25 Unterschriften, für

Bezirkslisten 100 und für Landeslisten 1100 Unterschriften.