Landtag berät verlängerten Corona-Lockdown samt Schulöffnungen

München (dpa/lby) - Nach dem Kabinett muss nun auch der bayerische
Landtag die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beschließen.
In der Sondersitzung am Freitag (13.00 Uhr) geht es aber nicht nur um
die Verlängerung, in den Beschluss inkludiert sind auch Lockerungen.
So sollen ab dem 22. Februar die Grundschüler und die Förderschüler
wieder in den Wechselunterricht gehen, auch in den Kitas soll
schrittweise wieder der eingeschränkte Regelbetrieb starten. Zudem
sollen ab dem 1. März auch die Friseure und ab dem 22. Februar die
Fahrschulen im Freistaat wieder unter Hygieneauflagen ihre Dienste
anbieten dürfen. Alle Lockerungen sollen ab einer Inzidenz von 100 in
den betroffenen Kommunen nicht mehr gelten.

Die Beschlüsse, die das Kabinett am Donnerstag bereits
verabschiedete, gehen im Kern zurück auf den Fahrplan, auf den sich
Bund und Länder Mitte der Woche bei ihrer Videokonferenz geeinigt
hatten. Mit Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzverordnung ab
Montag soll auch die landesweite Ausgangsbeschränkung ab 21.00 Uhr
deutlich gelockert werden. Sie gilt dann nur noch in Hotspots ab 100
Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche und dann
erst ab 22.00 Uhr.

Aus der Opposition im Landtag gab es umgehend viel Kritik über das
weitere Vorgehen in Bayern. FDP-Fraktionschef Martin Hagen sprach von
«enttäuschenden Beschlüssen», die Regierung bleibe den Menschen ein
e
echte Öffnungsperspektive schuldig. SPD-Fraktionschef Horst Arnold
sprach wegen fehlenden Perspektiven für Kultur, Einzelhandel und
Hochschulen von «lückenhaften» Lockerungen. AfD-Fraktionschefin
Katrin Ebner-Steiner kritisierte, dass «minimale Zugeständnisse» als

Lockerungen verkauft würden.