Betrug bei Corona-Hilfen: Neuverhandlung für Berliner Prozess

Berlin (dpa/bb) - Sieben Monate nach einer ersten Verurteilung in
Berlin wegen erschlichener Corona-Soforthilfen wird der Fall am
Freitag (9.30 Uhr) vor einem Berufungsgericht neu aufgerollt. Im
ersten Prozess war der 32 Jahre alte Angeklagte wegen sechsfachen
Subventionsbetrugs zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf
Bewährung verurteilt worden. Zudem wurde ihm die Zahlung von 2000
Euro auferlegt. 

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten hatten die
Staatsanwaltschaft und auch der Angeklagte Rechtsmittel eingelegt.
Der Fall kommt nun vor das Landgericht. 

Der selbstständige Gebäudereiniger soll zwischen dem 31. März und dem

8. April 2020 finanzielle Unterstützung aus Programmen des Berliner
Senats sowie des Bundes beantragt haben - insgesamt 82 500 Euro.
Davon seien laut Anklage 35 000 Euro tatsächlich ausgezahlt worden.

Das Amtsgericht kam im Juli 2020 zu dem Schluss, dass sich der
Mann  «sozialschädlich» verhalten und 21 500 Euro erschlichen
habe. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine
Auflage von 3000 Euro gefordert. Der Verteidiger hatte auf eine
Bewährungsstrafe von «etwa» einem Jahr plädiert.