Ministerium: Klassenfahrten in NRW bis 5. Juli verboten

Düsseldorf (dpa/lnw) - In NRW sind Klassenfahren wegen der
pandemiebedingten Unsicherheiten bis zum 5. Juli untersagt. Das hat
das Schulministeriums am Donnerstag in einer Mail an die Schulen
mitgeteilt und dazu in Kürze einen Runderlass angekündigt. Für die
Schüler, die ab dem 22. Februar bei der schrittweisen Rückkehr in den
Präsenzunterricht den Anfang machen sollen, gelte: Es könne auch
Sportunterricht erteilt werden. Wenn es die Witterung zulasse, soll
das im Freien sein. In der Halle müsse eine Mund-Nasen-Bedeckung
getragen werden - außer bei intensiver Ausdaueranstrengung.

Am 22. Februar sollen zunächst nur die Grundschüler, jüngere
Förderschüler und Abschlussjahrgänge tageweise in einem Wechselmodell

in den Präsenzunterricht zurückkehren. Das erläuterte Schulministerin

Yvonne Gebauer (FDP) parallel zu der Schulmail am Donnerstag auch im
Düsseldorfer Landtag. Dabei heißt es in der schriftlichen Information
an die Schulen allerdings, nur im Falle der Abschlussklassen sei auch
«volle Klassenstärke» möglich.

Schüler der weiterführenden Schulen, die sich nicht in einer
Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021
zunächst weiter auf Distanz unterrichtet. Mit Ausnahme der
gymnasialen Oberstufe Q1, weil deren Leistungen in die Abiturnote
einfließen.