AfD will an Schuldenbremse festhalten: Keine gesundheitliche Notlage

Berlin (dpa) - Die für dieses Jahr wegen der Corona-Pandemie
beschlossene Schuldenaufnahme durch den Bund ist aus Sicht der
AfD-Fraktion überflüssig. «Eine gesundheitliche Notlage ist weiterhin

nicht gegeben», sagte der AfD-Haushaltspolitiker Peter Boehringer am
Donnerstag im Bundestag. Der CSU-Abgeordnete Reinhard Brandl warf der
AfD vor, sie erzeuge durch Verschwörungstheorien und das Leugnen
wissenschaftlicher Fakten ein Klima, das die Ausbreitung von
Sars-CoV-2 begünstige. Brandl sagte: «Wenn der Virus eine Stimme
hätte, dann würde er AfD wählen.»

Die AfD-Fraktion warb dafür, das Gesetz über die Feststellung des
Plans für das Haushaltsjahr 2021 vom Bundesverfassungsgericht auf
seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen zu lassen.
Eckhardt Rehberg (CDU) hielt dagegen, die gesundheitliche Notlage sei
aktuell nur deshalb nicht gegeben, «weil wir gehandelt haben». Der
AfD hielt er vor: «Sie wollen, dass Deutschland im Chaos versinkt.»

Bei aller berechtigten Kritik am Haushaltsgesetz 2021 sei der Gang
nach Karlsruhe der falsche Weg, sagte Otto Fricke (FDP). Das
Parlament solle seinen eigenen Beurteilungsspielraum nicht noch
weiter beschneiden. Vielmehr müssten mehr Entscheidungen, die in
dieser Pandemie wichtig seien, im Bundestag entschieden werden. Dazu
zähle beispielsweise die Frage, welche Gruppen wann geimpft werden.

Ein Beharren auf der Schuldenbremse in diesen Zeiten würde eine
Streichung des Kurzarbeitergelds und eine Streichung der
Unternehmenshilfen bedeuten, sagte Dennis Rohde (SPD) - «das kann
keiner ernsthaft wollen». Die Linke bezeichnete die Schuldenbremse
als historischen Fehler. Die Grünen erklärten, sie wollten die
Schuldenbremse nicht abschaffen. Sie müsse jedoch ergänzt werden um
eine Regelung zu notwendigen Investitionen.

Der Bundestag hatte - wie bereits 2020 - die Schuldenbremse im
Grundgesetz außer Kraft gesetzt. Eigentlich müssen Einnahmen und
Ausgaben im Bundeshaushalt weitestgehend ohne neue Kredite
ausgeglichen werden. Die Schuldenbremse ermöglicht nur eine minimale
Verschuldung von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Eine
Ausnahme kann der Bundestag nur in Notfällen, etwa im Falle von
Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, beschließen.