Land macht ernst: Ausgangsbeschränkungen für Kreise über 50er-Wert

Stuttgart (dpa/lsw) - Von diesem Donnerstag an gelten in
Baden-Württemberg nächtliche Ausgangsbeschränkungen für regionale
Corona-Hotspots. Das Gesundheitsministerium in Stuttgart verschickte
am späten Mittwochabend einen entsprechenden Erlass an die Kommunen.
Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Demnach müssen
Städte und Kreise Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 Uhr und 5.00
Uhr aussprechen, wenn der sogenannte Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50
Infektionen pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen
überschritten wurde.

Es müssen aber noch zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Das
zuständige Gesundheitsamt muss «eine erhebliche Gefährdung der
wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus» erkennen. Zudem
muss ein «diffuses Infektionsgeschehen» feststellbar sein. Davon
spricht man, wenn ein Anstieg der Infektionen nicht genau zugeordnet
werden kann, etwa einem Ausbruch in einem Pflegeheim. Die neuen
Ausgangssperren sollen wieder aufgehoben werden, sobald die
Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage in Folge unter 50 liegt.

Nach jüngsten Zahlen des Landesgesundheitsamts haben von den 44
Stadt- und Landkreisen noch immer 26 eine Inzidenz von über 50. Das
Ziel der Politik ist es, die Zahl der Neuinfektionen überall unter 50
pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen zu drücken - nur dann seien
die Gesundheitsämter in der Lage, alle Kontaktpersonen
nachzuverfolgen.

Die regionalen Ausgangsbeschränkungen folgen auf die landesweite
Sperre zwischen 20.00 und 5.00 Uhr, die der Verwaltungsgerichtshof am
Montag gekippt hatte. Die Richter hatten die Regelung angesichts der
sinkenden Infektionszahlen als nicht mehr verhältnismäßig bezeichnet.

Die landesweit Sperre läuft an diesem Donnerstag aus.

Hintergrund für das Tempo der Landesregierung bei diesem Thema ist
auch, dass man in den Corona-Hotspots über Fastnacht keine Lücke bei
den Ausgangsbeschränkungen lassen möchte.