NRW gibt Öffnungsperspektive für alle Schulen: die Jüngsten zuerst

Seit Mitte Dezember sind die Schüler in NRW im Distanzunterricht. Als
erstes sollen am 22. Februar die Grundschüler tageweise zurückkehren.
Für Ältere wird das Öffnungsdatum an weiter sinkende Zahlen
gekoppelt.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Erstmals in der Corona-Pandemie hat die
nordrhein-westfälische Landesregierung eine Öffnungsperspektive für
alle Schulen gegeben. «Werden sich die Infektionszahlen weiter
verringern und sinkt die wöchentliche Inzidenz im gesamten Land auf
50 beziehungsweise darunter, werden wir wieder zu Präsenzunterricht
übergehen», kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am
Mittwochabend nach den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise an.

«Der erste Schritt heute waren die Grundschulen. Weitere Schritte -
auch für alle anderen Jahrgänge - werden gesondert beraten und
entschieden», sagte Gebauer der Deutschen Presse-Agentur.

Schon am 22. Februar starten die Grundschulen und die Förderschulen
der Primarstufe mit einem neuen Wechselmodell. Die Kinder sollten
dann maximal fünf Tage zuhause unterrichtet werden, erläuterte
Gebauer. Dann müsse es erneut einen Wechsel geben. Die Schulen
könnten aber beispielsweise auch alle zwei Tage wechseln. «Wir können

jetzt unseren Grundschulkindern wieder ein Stück Normalität in diesen
für sie ganz besonders schwierigen Zeiten zurückgeben», betonte die
Ministerin. Ebenso würden die Jahrgänge, die in diesem Jahr
Abschlussprüfungen zu absolvieren hätten, wieder aus dem
Distanzunterricht in die Schulen geholt, sagte Gebauer.

NRW habe bislang im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern darauf
verzichtet, Grundschulen schon früher zu öffnen, erklärte
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Nun reagiere NRW mit seiner
Entscheidung abgestimmt mit seinen Nachbarländern Hessen,
Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, um mehr Unterrichtsangebote in den
Schulen zu schaffen.

Weitere Neuerung: Künftig solle es zwei Corona-Tests für Lehrer pro
Woche geben und jeweils zwei FFP2-Masken pro Tag für Lehrer sowie
Mitarbeiter der Offenen Ganztagsschule.

Bei ihren mehrstündigen Beratungen über die Corona-Maßnahmen hatten
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungsschefs in
einer Videokonferenz vereinbart, dass es für die Öffnung der Schulen
nach der weitgehenden Schließung im Corona-Lockdown keine
einheitliche Regelung geben soll. Vielmehr sollen die Länder darüber
im Rahmen ihrer Kultushoheit selbst entscheiden. Merkel hätte sich
nach eigener Aussage eine Öffnung von Schulen und Kitas um den 1.
März herum gewünscht.

In NRW wird seit Mitte Dezember in allen Schulen zur Eindämmung der
Corona-Infektionen Distanzunterricht erteilt. Bundesweit sind die
meisten Kitas und Schulen seitdem geschlossen oder in stark
eingeschränktem Betrieb. Für Abschlussklassen gibt es Ausnahmen und
für Kita-Kinder und Grundschüler Betreuungsangebote, wenn Eltern
keine anderen Möglichkeiten haben.

Abgesehen vom Schulbereich und einigen «körpernahen Dienstleistungen»

mit Gesundheitsbezug - Friseure und Fußpflege - werden die aktuell
geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie laut
Bund-Länder-Beschluss grundsätzlich bis zum 7. März verlängert.
Sollte die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bis
dahin stabil unter 35 gesunken sein, sollen die Länder die
Beschränkungen danach ihre Corona-Schutzverordnungen jeweils
schrittweise lockern. Er könne sich nicht vorstellen, dass das auch
noch mal regional im Land zu differenzieren sei, sagte Laschet.

Zuerst sollen dann der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie
Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen unter konkreten Auflagen
wieder aufmachen können, heißt es in dem Beschluss von Bund und
Ländern. Die Runde regte zudem eine vorgezogene Impfung für
Lehrkräfte sowie für Erzieher und Erzieherinnen an. Friseurbetriebe
dürfen ihren Betrieb am 1. März unter Auflagen wieder aufnehmen.

Die nichtärztliche Fußheilkunde sei gerade für ältere Menschen eine

für ihr eigenes gesundheitliches Befinden wichtige Frage, erklärte
Laschet. Die neuen Öffnungsregelungen würden in Kürze in der neuen
Coronaschutzverordnung ausformuliert.

Laschet verteidigte die Verlängerung der coronabedingten
Einschränkungen: Zwar habe NRW mit einer Neuinfektionsrate von 67 auf
100 000 Einwohner binnen sieben Tagen den niedrigsten Wert seit dem
20. Oktober erreicht und die Zahl seit dem 10. Januar halbiert, aber
die Wirkung der neuen Virus-Variante sei nicht abzuschätzen. «Wir
wissen zu wenig über das mutierte Virus», mahnte er. Alle Beschlüsse

verfolgten ein Ziel: «Wir wollen Zeit gewinnen gegen das mutierte
Virus.»