Lockdown bis 7. März: Landtag debattiert Bund-Länder-Beschlüsse

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Corona-Lockdown wird nach einem Beschluss
von Bund und Ländern bis zum 7. März und damit bis kurz vor die
Landtagswahl in Baden-Württemberg verlängert. Da es sich um
umfassende Eingriffe handelt, will der Landtag mitreden. Die
Abgeordneten kommen deshalb am Donnerstag (10.00 Uhr) zu einer
neuerlichen Sondersitzung zusammen, um die Beschlüsse der
Bund-Länder-Schalte zu debattieren.

Es soll zwei Ausnahmen vom Lockdown geben: Nach den Faschingsferien
sollen am 22. Februar Kitas und Grundschulen schrittweise wieder
geöffnet werden, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne)

am Mittwochabend. Voraussetzung sei, dass die Infektionszahlen dies
zulassen. Nun muss Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) erklären,
wie die Öffnung funktionieren soll.

Zudem gibt es bundesweit eine weitere Lockerung: Friseure dürfen ab
dem 1. März wieder öffnen. Kretschmann warb um Verständnis: «Mehr i
st
im Augenblick leider nicht zu verantworten.» Auch wenn die
Infektionszahlen im Südwesten auf dem bundesweit niedrigsten Stand
seien, drohten die hochansteckenden Virusmutationen diesen Erfolg
wieder zunichtezumachen.

Offen blieb, wie es für Restaurants, Hotels, Museen, Clubs, Theater
und Konzerthäuser sowie den Amateursport weitergehen soll.
Kretschmann erklärte, erst wenn es stabil nur 35 Infektionen auf 100
000 Einwohner innerhalb von sieben Tage gebe, kämen weitere
Lockerungen infrage. Ein fester Stufenplan würde aus seiner Sicht
niemanden etwas bringen. «Es gibt immer wieder Entwicklungen, die
niemand vorhersehen kann.»