Lockdown wird bis 7. März verlängert - Friseure dürfen früher öff nen

Bund und Länder einigen sich in einer erneut stundenlangen Sitzung
auf die Corona-Regeln für die nächsten Wochen. Friseure dürfen ab
März wieder arbeiten, mehr Schulkinder wieder zur Schule. Eine
Änderung könnte es außerdem bei der Reihenfolge der Impfungen geben.


Magdeburg (dpa/sa) - Ab dem 1. März können sich die Menschen in
Deutschland wieder die Haare schneiden lassen. Ab diesem Termin
dürften auch die Anbieter notwendiger körpernaher Dienstleistungen
wieder öffnen, teilte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am
Mittwoch nach einer Beratung von Bund und Ländern mit. Er habe sich
bemüht, eine Öffnung ab dem 22. Februar durchzusetzen, das habe die
Bundesregierung aber abgelehnt. Haseloff hatte angekündigt, sich für
eine baldige Öffnung der Friseursalons einzusetzen.

Außerdem werde Sachsen-Anhalt an seinem Plan, die Schulen ab 1. März
schrittweise wieder zu öffnen, festhalten, kündigte der
Regierungschef an. Bis dahin sollen die Schulen mit weiteren
Schnelltests ausgestattet werden. Lehrerinnen und Lehrer sowie
Erzieherinnen und Erzieher sollen außerdem eventuell eine höhere
Impfpriorität bekommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
(CDU) soll laut Beschluss prüfen, ob diese Berufsgruppen in die
zweithöchste Priorität aufrücken können.

Die genauen körpernahen Dienstleistungen, die neben den Friseuren von
der Lockerung betroffen sind, sollen in der kommenden
Landesverordnung aufgeführt werden, kündigte Haseloff an. Am
Donnerstag will der Ministerpräsident die Ergebnisse der Konferenz
mit der Landesregierung besprechen. Die Ministerinnen und Minister
sollen die Einigung dann in Form einer neuen Landesverordnung
beschließen, die am kommenden Montag in Kraft treten soll.

Grundsätzlich soll der Lockdown zunächst bis zum 7. März verlängert

werden. Einen Beschluss, wann der Einzelhandel wieder öffnen darf,
fassten die Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf der mehr als fünfstündigen
Videokonferenz zunächst nicht. Dieser Punkt soll bei der nächsten
Bund-Länder-Schalte am 3. März erneut besprochen werden. Denkbar sei
dann eine Regelung, dass der Einzelhandel öffnen dürfe, sobald sich
bundesweit binnen einer Woche nicht mehr als 35 von 100 000 Menschen
in Deutschland mit dem Virus ansteckten.

Haseloff forderte die Menschen in Sachsen-Anhalt erneut auf, sich
strikt an die Regeln zu halten. Die Menschen hätten es mit ihrem
Verhalten selbst in der Hand, ob bei in den nächsten Wochen weitere
Bereiche geöffnet werden können. «Wir wollen nicht ein ständiges Ho
ch
und Runter, rein und raus aus Lockdown», sagte Haseloff.