Die neuen Bund-Länder-Beschlüsse

Berlin (dpa) - Bund und Länder sehen in deutlich gesunkenen
Ansteckungsraten viel erreicht im Kampf gegen das Coronavirus - aber
noch lange keinen Anlass für Entwarnung. Denn neue Varianten des
Virus, die ansteckender sein könnten, breiteten sich aus, warnen
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten. Die bestehenden Auflagen sollen deshalb
grundsätzlich bis zum 7. März verlängert werden. Die Details:

KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin
nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts
auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein
gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, «alle

Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und
insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden».

MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem
vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen
Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.

REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen
unterlassen werden.

HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im
Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details
regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder
fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch
mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten,
sollen besser schützende Masken getragen werden.

KITAS & SCHULEN: Die Öffnung von Betreuungs- und
Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll Priorität
haben. «Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise
wieder geöffnet werden», mit Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften,
Schnelltests und wo möglich hochwertigen Masken. Über Öffnungen
entscheiden aber die Länder. Die Gesundheitsminister von Bund und
Ländern sollen prüfen, ob Kita-Betreuer und Grundschullehrerinnen
beim Impfen eine höhere Priorität erhalten.

FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen

die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen
OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden.

WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine «stabile» Inzidenz von höchstens
35
Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht
ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Dann sollen
der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen
Dienstleistungen wieder aufmachen können. Für Lockerungen in Kultur,
Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund
und Länder eine «sichere und gerechte Öffnungsstrategie»
weiterentwickeln.

In Ländern und Landkreisen, wo es binnen sieben Tagen weiterhin
mindestens 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, sollen
gegebenenfalls weiter härtere Auflagen gelten.

Bund und Länder wollen am 3. März erneut beraten.

IMPFUNGEN: Geplant ist weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger
bis zum Ende des Sommers ein «Impfangebot» bekommen. Das bedeutet
nach früheren Ausführungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
(CDU), dass jeder, der möchte, mindestens eine erste Impfung gegen
Covid-19 erhalten haben soll.