Merkel: Anträge auf Überbrückungshilfen «sehnlichst» erwartet

Berlin (dpa) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich
erleichtert darüber gezeigt, dass Firmen nun Anträge auf die
Überbrückungshilfe III stellen können. Merkel sagte am Mittwoch nach

den Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder: «Ich glaube
das ist für viele, die echte große Liquiditätsprobleme haben und
natürlich auch Sonderopfer bringen jetzt im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie, eine wichtige und sehnlichst erwartete Mitteilung,
die wir heute machen konnten.» Der Zeitplan sei eingehalten worden.

Wirtschaftsverbände hatten heftig kritisiert, dass die Hilfen noch
nicht ausgezahlt werden, und außerdem das komplexe System kritisiert.
Die Bundesregierung hat dieses nun vereinfacht. Zur Umsetzung der
Hilfen gab es dem Vernehmen nach über einzelne Punkte lange Debatten
zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfen III wurde am Mittwoch

freigeschaltet, wie das Wirtschaftsministerium mitgeteilt hatte. Die
ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400 000 Euro sollen
demnach ab dem 15. Februar starten. Abschlagszahlungen sind
Vorschüsse auf spätere Zahlungen.

Unternehmen, die von der Pandemie und dem aktuellen «Teil-Lockdown»
stark betroffen seien, könnten für die Zeit bis Ende Juni 2021
staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen
Euro erhalten. Diese müsse nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige

Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die
Länder werde ab März erfolgen. Bis dahin könnten Unternehmen
Abschlagszahlungen bis zu 100 000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Voraussetzung für Anträge ist, dass ein Unternehmen in einem Monat
einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum
Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat. Firmen können laut
Ministerium die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in

dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Der Förderzeitraum
umfasse den November 2020 bis Juni 2021. Erstattet werden fixe
Betriebskosten.