Bund und Länder beschließen Verlängerung des Lockdowns

Berlin (dpa) - Der bis Mitte Februar befristete Lockdown zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll weitgehend bis zum
7. März verlängert werden. Eine Ausnahme bilden Friseure, die bei
strikter Einhaltung von Hygieneauflagen bereits am 1. März wieder
aufmachen dürfen. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Mittwoch bei ihren
Beratungen über das weitere Vorgehen in der Pandemie beschlossen. Das
Öffnen von Schulen und Kitas wird danach nicht bundesweit einheitlich
geregelt, sondern in das Ermessen der einzelnen Länder gestellt.

Bund und Länder verweisen in ihrem Beschluss auf die sich besonders
schnell ausbreitenden Virusmutationen. Diese erforderten erhebliche
zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken.
«Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen
grundsätzlich beibehalten werden.» Auch die bestehenden anderen
Beschlüsse wie etwa die Schließung eines Großteils des Einzelhandels,

von Restaurants, Kneipen, Museen und Theatern sollen weiter gültig
bleiben.

Einen nächsten größeren Öffnungsschritt soll es erst bei einer
stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100 000
Einwohner geben. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien
sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen
können.

Zu Schulen und Kitas stellt der Beschluss fest, dass dieser Bereich
als erster schrittweise wieder geöffnet werden solle. «Die Länder
entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise
Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der
Kindertagesbetreuung.»

Mehr Sicherheit in Klassenzimmern und Kitas sollen vermehrte
Schnelltests bringen. Außerdem wurden die Gesundheitsminister
beauftragt zu prüfen, ob Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher
früher als bislang vorgesehen geimpft werden können. Merkel habe
darauf hingewiesen, dass gerade Erzieher keine Möglichkeit hätten,
die notwendigen Abstände einzuhalten, hieß es aus Teilnehmerkreisen.

Die vorzeitige Öffnung von Friseurbetrieben soll «unter Auflagen zur
Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter
Nutzung medizinischer Masken» zulässig sein. Zur Begründung heißt e
s
in dem Beschluss: «Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren
für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden

Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu
ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere

Menschen, auf diese angewiesen sind.»