Urteil gegen TÜV Rheinland im Brustimplantate-Skandal erwartet

Aix-en-Provence (dpa) - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate
des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) will das
Berufungsgericht in Aix-en-Provence am Donnerstag sein Urteil gegen
den TÜV Rheinland bekanntgeben. Das Handelsgericht von Toulon hatte
den TÜV Rheinland 2017 zur Zahlung von etwa 60 Millionen Euro
Schadenersatz an rund 20 000 Klägerinnen verurteilt. Es war der
Auffassung, dass die Firma bei der Zertifizierung der PIP-Produktion
ihre Pflichten verletzt habe. Der TÜV war gegen diese Entscheidung in
Berufung gegangen.

Der TÜV Rheinland musste den Frauen damals bereits vorläufig den
Schadenersatz zahlen. In Frankreich können sofortige
Schadenersatzzahlungen auch dann angeordnet werden, wenn noch ein
Berufungsverfahren läuft. Gegen den TÜV Rheinland laufen in
Frankreich mehrere Verfahren - das aktuelle in Aix-en-Provence ist
das größte. In einem Verfahren mit rund 400 Klägerinnen hatte das
Berufungsgericht von Versailles eine Haftung des TÜV zuletzt
verneint. In einem weiteren Verfahren mit rund 2000 Klägerinnen wird
eine Entscheidung im Mai erwartet.

Der inzwischen insolvente Hersteller PIP hatte jahrelang billiges
Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die reißanfälligen
Implantate könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden
Frauen eingesetzt worden sein. Der TÜV Rheinland hatte das
Qualitätssicherungsverfahren von PIP zertifiziert. Die Klägerinnen
werfen ihm deshalb Schlamperei vor. Das Unternehmen sieht sich
dagegen selbst als Opfer der Täuschung von PIP.