VGH weist Antrag auf sofortige Schutzimpfung ab

München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den
Eilantrag eines älteren krebskranken Mannes nach sofortiger
Corona-Schutzimpfung abgewiesen. Wie das Gericht am Mittwoch
mitteilte, gehört der Antragsteller zur Gruppe der Menschen, deren
Impfung laut Impfverordnung «hohe, nicht aber die höchste Priorität
»
hat. Wegen einer bevorstehenden Chemotherapie habe er das
Verwaltungsgericht angerufen, jedoch erfolglos, und er sei jetzt auch
in zweiter Instanz gescheitert.

Die Richter erklärten, die Reihenfolge der Impfungen folge den
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und sei grundsätzlich nicht
zu beanstanden. Eine Höherstufung in die höchste Prioritätsstufe sei

auch im Einzelfall nicht möglich. Einzige Ausnahme sei, wenn dies für
eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen und zur Vermeidung
der Verwerfung von Impfstoffen notwendig sei. Auch wenn man annähme,
dass die Impfverordnung wegen Verstoßes gegen den Parlamentsvorbehalt
verfassungswidrig sei, ergebe sich für den Antragsteller kein
unmittelbarer Anspruch auf eine sofortige Impfung. Gegen den
Beschluss gibt es kein Rechtsmittel.