Niedersachsens Stufenplan skizziert Wege aus dem Lockdown

Hannover (dpa/lni) - Für den Kurs in der Corona-Krise, über den Bund
und Länder am Mittwoch beraten, hat Niedersachsen einen Stufenplan
vorgelegt. Er soll das Vorgehen planbarer und verlässlicher machen
und als Diskussionsentwurf den Beratungen dienen. Andere Bundesländer
legten ähnliche Pläne vor, andere bezweifeln deren Zweckmäßigkeit.

Abhängig von der Entwicklung des Sieben-Tage-Werts der Neuinfektionen
(Inzidenz) und der Corona-Reproduktionszahl (R-Wert) sieht
Niedersachsens «Stufenplan 2.0» eine schrittweise Rückkehr zur
Normalität oder noch schärfere Maßnahmen als bislang vor. Am Mittwoch

lag der Inzidenzwert in Niedersachsen bei 65,7 und der R-Wert bei
0,9.

ZUSAMMENKÜNFTE: Für Treffen drinnen und draußen erlaubt der Plan ab
einer Inzidenz von unter 50 und einem R-Wert unter 0,8 die
Zusammenkunft von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder
unter 14 Jahren zählen nicht mit. Bei einer Inzidenz von unter 25
können sich maximal zehn Personen oder zwei Haushalte treffen, Kinder
unter 14 zählen nicht mit. Bei einer Inzidenz von unter 10 gibt es
keine Beschränkungen mehr.

THEATER, KINO, KULTUR, (SPORT)VERANSTALTUNGEN DRINNEN: Ab einer
Inzidenz von unter 50 und einem R-Wert unter 0,8 erlaubt der Plan
Veranstaltungen mit höchstens 100 Personen mit einem Hygienekonzept.
Bei einer Inzidenz von unter 25 sind 250 Personen erlaubt, mit einer
Genehmigung zudem Veranstaltungen mit bis zu 30 Prozent der
Zuschauerplätze. Bei einer Inzidenz von unter 10 sind bis zu 500
Zuschauer beziehungsweise eine Nutzung von 30 Prozent der Sitzplätze
erlaubt.

KULTUR- UND (SPORT)VERANSTALTUNGEN IM FREIEN: Ab einer Inzidenz von
unter 50 und einem R-Wert unter 0,8 erlaubt der Plan Veranstaltungen
mit höchstens 100 Personen mit einem Hygienekonzept. Bei einer
Inzidenz von unter 25 sind 250 Personen erlaubt, mit einer
Genehmigung zudem im konkreten Fall auch Veranstaltungen mit mehr
Zuschauern. Bei einer Inzidenz von unter 10 sind bis zu 500 Zuschauer
erlaubt, mit einer Genehmigung zudem im konkreten Fall auch
Veranstaltungen mit mehr Zuschauern.

GASTRONOMIE: Ab einer Inzidenz von unter 50 und einem R-Wert unter
0,8 kann die Gastronomie mit einem Hygienekonzept bis 23 Uhr öffnen,
ohne Saalbetrieb. Bei einer Inzidenz von unter 25 kann die
Gastronomie mit Hygienekonzept öffnen, der Saalbetrieb ist bis zu 100
Personen möglich, bei einer Inzidenz von unter 10 mit bis zu 250
Personen.

EINZELHANDEL: Ab einer Inzidenz von unter 50 könnte eine Öffnung des
Handels mit einer Zugangsbegrenzung und einem Hygienekonzept
ermöglicht werden, in Abhängigkeit von einer bundesweiten
Entscheidung. Ab einer Inzidenz von 25 soll diese Regelung auf jeden
Fall greifen, bei einer Inzidenz von unter 10 soll der Handel ohne
spezifische Einschränkungen, aber mit einem Hygienekonzept wieder
öffnen dürfen.