Apotheken dürfen Eigenanteil für Schutzmasken nicht übernehmen

Düsseldorf (dpa) - Apotheken dürfen den Eigenanteil von zwei Euro bei
der Abgabe von FFP2-Masken nicht für die Anspruchsberechtigten
übernehmen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden (Az.: 34
O 4/21). Die Eigenbeteiligung von zwei Euro solle zur
verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Schutzmasken durch die
Bürger beitragen. Die Apotheken dürften auf die Einziehung des
Betrags daher nicht verzichten. Gegen das Urteil kann noch Berufung
beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.