Familie klagt in Karlsruhe vergeblich gegen Schulschließungen

Karlsruhe (dpa) - Eine Familie aus Bayern ist mit einer
Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe wegen der aktuellen
Schulschließungen in der Corona-Pandemie gescheitert. Die Richter
nahmen ihre Klage gegen einen Beschluss des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) von Ende Januar aus formalen Gründen
nicht zur Entscheidung an. Inhaltlich könnte die Familie mit vier
Kindern aber durchaus einen Punkt gehabt haben, wie aus dem am
Mittwoch veröffentlichten Beschluss von Montag hervorgeht: Der VGH
habe sich mit ihrem Verweis auf bestimmte Aussagen des Robert
Koch-Instituts (RKI) nicht auseinandergesetzt. «Dazu hätte jedoch
Anlass bestanden», meinen die Verfassungsrichter. (Az. 1 BvR 242/21)

Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter hatten ebenfalls unter
Berufung auf das RKI angenommen, geöffnete Schulen trügen maßgeblich

dazu bei, dass sich Menschen mit dem Virus ansteckten. Die Kläger
hatten auf andere Aussagen bei einer Pressekonferenz des RKI im
November verwiesen, «die für sich genommen die Annahme des Gerichts
in Frage stellen könnten», wie die Verfassungsrichter schreiben.
Deswegen hätte die Familie aber zunächst eine sogenannte
Anhörungsrüge beim VGH einreichen müssen. Weil dieser Schritt fehlte,

war die Verfassungsbeschwerde von vornherein aussichtslos.