Onlineklausuren dürfen nur mit einer Kamera überwacht werden

Münster/Düsseldorf (dpa/lnw) - Studenten an der Uni Münster, die
wegen der Corona-Pandemie online Klausuren schreiben müssen, dürfen
nur mit einer Kamera im Verdachtsfall von Täuschungsversuchen
überprüft werden. Darauf hat das Rektorat der Uni am Mittwoch
hingewiesen. Dabei darf der Prüfling aufgefordert werden, «durch
Drehen der Kamera überblicksartig zu zeigen, dass er sich alleine im
Raum befindet und keine Hilfsmittel im Blickfeld hat», heißt es in
einer Stellungnahme. Das sei der Rahmen, den das Rektorat insgesamt
vorgegeben habe.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (ASta) der Uni hatte ausufernde
Überwachung in Online-Klausuren kritisiert. Teilweise werde von
Studierenden erwartet, neben ihrem Arbeitsplatz auch die persönlichen
Wohnräume zu filmen oder mit mehreren Kameras Tisch und Türen
aufzuzeichnen. «Eine solche Rundumüberwachung halten wir für
unzulässig», erklärt Lina Eilers aus dem AStA-Vorsitz in einer
Mitteilung. Laut Uni ist der Einsatz von mehreren Kameras nicht
erlaubt.

Die Uni Münster weist daraufhin, dass sie laut Hochschulgesetz
verpflichtet sei, bei der Organisation und Abnahme von
Hochschulprüfungen die prüfungsrechtlichen Grundsätze der
Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu wahren. Das bedeutet:
Täuschungshandlungen müssen so weit wie möglich unterbunden werden.

Die Uni beruft sich auf im November 2020 erlassene Regelungen zur
Video-Überwachung, die auf Erlassen des nordrhein-westfälischen
Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in der Pandemie-Situation
beruhen. Zu Prüfungen im Staatsexamen wie bei Juristen oder
Pharmazeuten könne sich die Uni nicht äußern. Darauf habe das
Rektorat keinen Einfluss, sagte ein Sprecher.

Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Helga Block
verweist nach der Kritik durch den ASta auf bislang fehlende
Abstimmung mit den staatlichen Universitäten. Bei den privaten Unis
sei die Datenschutzbeauftragte bereits weiter, heißt es in einer
Stellungnahme. So habe sie erhebliche Bedenken, wenn eine private
Hochschule eine Einwilligung für eine Videoüberwachung auf Basis der
Datenschutz-Grundverordnung stützen will. Sollte keine Alternative
für die Videoüberwachung bei Online-Klausuren oder Prüfungen
angeboten werden, werde der Studierende zu einer Einwilligung
gezwungen.