Gericht untersagt vorläufig Kooperation zwischen Bund und Google

München (dpa) - Das Landgericht München hat eine Kooperation zwischen

dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal
vorläufig untersagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen auf
einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch
das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen
statt, wie das Gericht mitteilte. Die Urteile sind noch nicht
rechtskräftig.

Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die
Vereinbarung bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt
für Gesundheitsportale. Der Medienkonzern Hubert Burda Media hatte
über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, geklagt.

Bei der Kooperation geht es um dies: Bei Google-Suchanfragen etwa zu
Krankheiten oder Beschwerden wird bei den Ergebnissen prominent eine
Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom
Bundesgesundheitsministerium verantwortet wird. Im November stellte
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Zusammenarbeit mit dem
US-Internetkonzern vor. Verlage wie Burda sehen darin ihre Position
geschwächt und befürchten Nachteile, weil sie auch Gesundheitsportale
im Portfolio haben.