Baden-Württemberger dürfen wieder ohne triftigen Grund vor die Tür

Stuttgart (dpa/lsw) - Ab Donnerstag darf man in Baden-Württemberg
auch ohne triftigen Grund wieder vor die Tür treten. Die
Landesregierung hebt die Ausgangsbeschränkungen zwischen 05.00 und
20.00 Uhr auf. Die entsprechende Änderung der Verordnung werde im
Laufe des Tages im Umlaufverfahren vom Kabinett beschlossen, wie ein
Regierungssprecher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur
bestätigte. Bislang durfte man nur aus triftigem Grund die Wohnung
verlassen - etwa um zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt zu gehen.

Im gleichen Zug werden auch die landesweiten, nächtlichen
Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Sie gelten ab Donnerstagabend dann
nur noch in Regionen ab einem Schwellenwert von 50 Infektionen pro
100 000 Einwohner in einer Woche. Auch starten die nächtlichen
Ausgangsbeschränkungen eine Stunde später - von 21.00 und 05.00 Uhr.
Bislang trat die landesweite Ausgangssperre um 20.00 Uhr in Kraft.

Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die landesweite
nächtliche Ausgangssperre gekippt. Das Gericht hatte verfügt, dass
sie zum letzten Mal in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag
Anwendung finden darf. Das Gericht gab dem Eilantrag einer Klägerin
aus Tübingen statt, weil die Maßnahme angesichts der regional
sinkenden Zahlen nicht mehr verhältnismäßig sei. Die Landesregierung

beschloss daraufhin, auch die Ausgangsbeschränkungen tagsüber
aufzuheben.