AfD reicht Eilantrag gegen Thüringer Corona-Verordnung ein

Erfurt/Weimar (dpa/th) - Die Landtagsfraktion der AfD hat beim
Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die
Corona-Verordnung des Landes eingereicht. Ein Sprecher des Gerichts
in Weimar bestätigte am Dienstag den Eingang des Antrags. Mit einer
Entscheidung in dieser Woche sei voraussichtlich nicht zu rechnen.

Die Partei wendet sich eigenen Angaben nach gegen die Bestimmungen
zur Organisation des Schulbetriebs, um den Präsenzunterricht an
Thüringer Schulen in den ersten zwei Wochen des Jahres
sicherzustellen. In Thüringen kann laut Paragraf 26a und b der
Verordnung der Schulbetrieb auf Anordnung des Bildungsministeriums in
Form von Distanzunterricht, Unterricht im Rahmen von Wechselmodellen
oder Unterricht in festen, beständigen Gruppen erfolgen. Die
Einrichtung einer Notbetreuung kann angeordnet werden.

Wie der Fraktionsvorsitzende Björn Höcke (AfD) sagte, sollte sich die
Regierungskoalition besser auf den Schutz der Menschen konzentrieren,
die aufgrund persönlicher Risikofaktoren besonders anfällig für
schwere Verläufe seien. «Schüler und Lehrer zählen per se nicht
dazu.» Deren Recht auf Bildung in Präsenz wolle man sicherstellen.