Eilantrag gegen Verbot von «Querdenken»-Demo in Bremen abgelehnt

Bremen (dpa/lni) - Das Bremer Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag
gegen das Verbot einer für Samstag geplanten Großdemonstration
sogenannter Querdenker gegen die Corona-Politik abgelehnt. Das Verbot
sei verhältnismäßig und erforderlich. Es sei kein milderes Mittel
ersichtlich, welches genauso geeignet wäre, die vorliegenden Gefahren
abzuwenden, hieß es in dem über 20 Seiten zählenden Beschluss des
Gerichtes am Mittwochabend. Nach Angaben von Donnerstag legten die
Anmelder bereits Beschwerde gegen die Entscheidung ein, über die nun
das Bremer Oberverwaltungsgericht zu entscheiden hat.

In der Sache geht es um eine von der Initiative «Querdenken421» unter
dem Motto: «Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit» geplante
Demonstration mit bis zu 20 000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am
Hauptbahnhof. Sie wurde am Dienstag mit einer weiteren Demonstration
auf dem Marktplatz vom Ordnungsamt verboten, zu der bis zu 10 000
Teilnehmer erwartet werden. Ein Wechsel von einer Demonstration zur
anderen durch die Teilnehmer ist nach Angaben der beiden Anmelder
ausdrücklich beabsichtigt.

Aus Sicht des Gerichtes bietet der vom Antragsteller ausgewählte Ort
an der Bürgerweide für die Versammlung erkennbar nicht genügend Platz

für 20 000 Teilnehmer. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte es
unter Verweis auf die Anstrengungen im Kampf gegen die
Corona-Pandemie als «hanebüchen und geradezu irre» bezeichnet, «was

diese Leute unter Leugnung aller Fakten und Gefahren in Bremen
planen».